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Focus

«Alle medizinischen Fachgebiete profitieren von der neuen ambulanten Arzttarifstruktur.»

Interview mit Saskia Schenker, Direktorin prio.swiss – dem Verband Schweizer Krankenversicherer

Welche Chancen sehen Sie im Tardoc aus Sicht der Krankenversicherer? 

TARDOC löst die Tarifstruktur TARMED ab, die aus dem Jahr 2004 stammt, und sieht als ambulante Arzttarifstruktur erstmals ambulante Pauschalen vor. Diese Reform stellt eine der wichtigsten strukturellen Änderungen unseres Gesundheitssystems der vergangenen Jahre dar. Sie ist das Ergebnis der intensiven Arbeit der Tarifpartner H+, FMH, MTK und prio.swiss respektive unserer Vorgängerorganisationen, die sich in der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT-OTMA) zusammengeschlossen haben, um im ambulanten Sektor ein modernes, kohärentes und den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Instrument bereitzustellen.

TARDOC beruht auf einer aktualisierten Methodik und tatsächlichen Kostendaten, die eine genauere Bewertung der medizinischen Leistungen ermöglichen. Mit Tarifpositionen, die die Komplexität, den Zeitaufwand und die eingesetzten Ressourcen besser abbilden, gewährleistet die neue Tarifstruktur eine gerechtere und transparentere Vergütung der medizinischen Handlungen. So werden zahlreiche Mängel der Tarifstruktur TARMED korrigiert, die seit ihrer Einführung vor zwei Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert wurde. Zudem beinhaltet der neue ambulante Tarif erstmals Pauschalen, mit denen die Leistungen für technisch anspruchsvollere Eingriffe zu einem Paket zusammengefasst werden können. Ausserdem ist die neue ambulante Struktur ein lernendes System, das regelmässig aktualisiert wird, um sich an die Entwicklungen der Medizin sowie an allfällige Korrekturwünsche der Leistungserbringer und Versicherer anzupassen.

Welche Risiken und Unsicherheiten ergeben sich aus Ihrer Sicht für die Krankenversicherer bei der Umsetzung von TARDOC?

Für die Krankenversicherer ergeben sich keine grundsätzlichen Risiken aus der Tarifstruktur selbst. TARDOC und die ambulanten Pauschalen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern entwickelt und bilden medizinisch sinnvolle Abläufe sachgerecht ab.

Unsicherheiten können entstehen, wenn Leistungserbringer in der täglichen Praxis Leistungen aufspalten, um eine vermeintliche Unterdeckung auszugleichen. Dies ist jedoch kein strukturelles Risiko des Tarifs, sondern eine Frage der Anwendung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Leistungen müssen den WZW-Kriterien gemäss Art. 32 KVG entsprechen – wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich.

Beispielhaft können Darmspiegelung (Koloskopie) und eine Magenspiegelung (Gastroskopie) auch im neuen Tarifsystem weiterhin am gleichen Tag durchgeführt und verrechnet werden, anders als das irrtümlich von gewissen Kreisen behauptet worden ist. Es gibt eine Position für die Koloskopie und eine Position für die Gastroskopie, die am selben Tag kombiniert durchgeführt und separat verrechnet werden können, wenn dies medizinisch sinnvoll und im Interesse des Patienten, der Patientin ist.

Die Krankenversicherer verfügen über Instrumente, um solche Auffälligkeiten zu erkennen, und sensibilisieren ihre Vertragspartner gezielt. So können mögliche Fehlentwicklungen kontrolliert werden, ohne dass dies ein strukturelles Risiko für die Tarifstruktur darstellt.

Wo sehen Sie mögliche Fehlanreize oder Unterdeckungen, insbesondere in chirurgischen Fachgebieten?

Aus unserer Sicht ist die neue ambulante Tarifstruktur grundsätzlich sachgerecht, da sie auf realen Leistungs- und Kostendaten basiert. Es ist jedoch klar, dass mit einer neuen Tarifstruktur Erfahrungen gesammelt werden und auf Basis von hoffentlich adäquateren Daten gezielte Korrekturen vorgenommen werden müssen. Ein zentraler Vorteil besteht deshalb darin, dass es sich um ein lernendes System handelt: Die Tarifstruktur ist nicht statisch, sondern sieht regelmässige Anpassungen vor, um auf Rückmeldungen aus der Praxis reagieren zu können.

So haben die Tarifpartner beispielsweise im vergangenen Sommer noch kurzfristige Anpassungen an der Tarifstruktur vorgenommen. Die überarbeitete Struktur wurde ausserhalb des ordentlichen Prozesses dem Bundesrat zur nochmaligen Genehmigung vorgelegt und konnte somit am 1. Januar 2026 eingeführt werden. Das zeigt, das die Tarifpartner vor der Einführung noch unternommen haben, was immer möglich war.

Gerade hier liegt der grosse Mehrwert der neuen ambulanten Tarifstruktur: Wenn Leistungserbringer der Ansicht sind, dass weiterhin Fehlanreize, Unterdeckungen und übrigens auch Überdeckungen bestehen – etwa in einzelnen chirurgischen Fachgebieten –, können sie entsprechende Änderungsanträge über ihren Dachverband einreichen. Dieser stellt den Antrag bei der OAAT-OTMA. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden datenbasiert geprüft und wenn sie gerechtfertigt sind in die nächste Revision aufgenommen. Die Revisionen mit den strukturellen Anpassungen kann die OAAT einmal jährlich dem Bundesrat eingeben.

Dieses Verfahren ermöglicht es, erkannte Fehlentwicklungen systematisch zu korrigieren und die Tarifstruktur laufend an die Versorgungsrealität und gewünschten Entwicklungen anzupassen.

Welche Leistungen, Prozeduren oder Fachgebiete werden Ihrer Einschätzung nach durch den Wechsel zum TARDOC besonders stark beeinflusst?

Grundsätzlich profitieren alle medizinischen Fachgebiete von den Vorteilen der neuen ambulanten Arzttarifstruktur. Der Wechsel zum TARDOC ermöglicht es erstmals seit vielen Jahren, die medizinisch-technische Entwicklung zeitgemäss abzubilden. Im Gegensatz zum bisherigen TARMED, der seit seiner Einführung vor über zwanzig Jahren nicht mehr grundlegend aktualisiert wurde, tragen TARDOC und die ambulanten Pauschalen den heutigen Versorgungsrealitäten deutlich besser Rechnung.

Insbesondere die technisch geprägten medizinischen Fachgebiete werden von dieser Aktualisierung profitieren, da moderne Untersuchungs- und Behandlungsmethoden adäquat abgebildet werden. Zusätzlich bringt die Einführung von Pauschalen erhebliche Vorteile: Sie vereinfachen die Abrechnung, erhöhen die Transparenz und tragen zu einer spürbaren Reduktion des administrativen Aufwands bei.

Gleichzeitig profitieren auch die Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung vom Wechsel, das ist politisch gewollt. Die neue Tarifstruktur sieht eine generelle Aufwertung ihrer Leistungen vor und anerkennt damit die zentrale Rolle der hausärztlichen Versorgung im Gesundheitssystem.

Insgesamt führt TARDOC zu einer ausgewogeneren und zeitgemässeren Abbildung ambulanter Leistungen über alle Fachgebiete hinweg.

Wie beurteilen Sie das Risiko, dass der TARDOC Anreize setzt, Schnelligkeit und Effizienz gegenüber ärztlicher Weiterbildung zu bevorzugen? Sehen Sie Handlungsbedarf, um eine ausreichende Abgeltung von Ausbildungs- und Supervisionsleistungen sicherzustellen?

Wir sehen in diesem Zusammenhang kein relevantes Risiko. Die ärztliche Weiterbildung wird nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert. Weiterbildungs- und Ausbildungsleistungen gelten als gemeinwirtschaftliche Leistungen und fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Entsprechend sehen wir keinen unmittelbaren Handlungsbedarf hinsichtlich der Abgeltung von Weiterbildungs- oder Supervisionsleistungen über den ambulanten Tarif. Er setzt keine Anreize zulasten der ärztlichen Weiterbildung, sondern trägt zu einer sachgerechten und qualitätsorientierten Abbildung der ambulanten Leistungen bei.

Wie wird die Leistungskodierung zukünftig kontrolliert respektive entsteht für die Versicherer dafür ein Zusatzaufwand?

Durch die deutlich geringere Anzahl an Positionen des Tardoc und die Einführung von Pauschalen vereinfacht sich die Abrechnung erheblich. Dies reduziert den administrativen Aufwand für die Leistungserbringer und Versicherer im Vergleich zu TARMED.

Zudem ermöglicht die Integration von QR-Codes auf den Rechnungen eine automatisierte Datenübermittlung an die Krankenversicherer. Dadurch werden die Rechnungsdaten effizienter verarbeitet und die Kontrolle der Leistungskodierung erleichtert.

Insgesamt führt das neue System zu noch mehr Effizienz in der Rechnungsprüfung, ohne dass langfristig ein relevanter Zusatzaufwand für die Versicherer entsteht, da sie diese Prozesse schon seit Langem digitalisiert haben.

Zum Vergleich: Die Krankenversicherer prüfen jährlich über 130 Millionen Rechnungen, was Einsparungen von rund 3.5  Milliarden Franken oder etwa 10 % der Prämien ermöglicht.

Wir Ärzte haben Bedenken, dass Rückfragen hinsichtlich erbrachter Leistungen zunehmen werden. Wie würden Sie auf diese Bedenken antworten?

Wir nehmen diese Bedenken ernst, gehen jedoch davon aus, dass sie vor allem die Einführungs- und Anpassungsphase betreffen werden. Nach dieser Startphase erwarten wir nicht, dass die neue Tarifstruktur mehr Rückfragen generiert als der bisherige TARMED.

Im Gegenteil: Der TARDOC ist mit rund 1’300 Tarifpositionen deutlich schlanker und übersichtlicher als der TARMED mit rund 4’500 Positionen. Diese Vereinfachung trägt wesentlich zu einer klareren Abrechnungssystematik bei und reduziert die Komplexität bei der Leistungsdeklaration.

Zusätzlich werden zahlreiche technische Leistungen neu über Pauschalen abgedeckt. Insgesamt sind derzeit 314 Pauschalen vorgesehen. Dadurch verringert sich die Anzahl der in Rechnung gestellten Positionen deutlich, was die Rechnungen transparenter macht und den administrativen Aufwand sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Kostenträger reduziert.

Es ist möglich, dass es in der Anfangsphase zu Rückfragen kommt, was bei der Einführung eines neuen Tarifsystems nicht ungewöhnlich ist. Die Fragen müssen wir Tarifpartner gemeinsam lösen. Mittel- bis langfristig sollte die neue Arzttarifstruktur jedoch zu einer spürbaren Vereinfachung und damit auch zu weniger Rückfragen beitragen.